Wechsel der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage – erfordert in der Regel eine neue Genehmigung.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn eine bauliche Anlage für einen anderen Zweck genutzt wird als ursprünglich genehmigt. Für Container: Wird ein genehmigter Lagercontainer nachträglich als Büro oder Wohnraum genutzt, ist das eine Nutzungsänderung und in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Vor einer Nutzungsänderung immer das zuständige Bauordnungsamt kontaktieren.
Siehe auch: Baugenehmigung · Wohncontainer · Bürocontainer